Von Visionen, Mythen und der harten Realität:
Alles, was Sie wirklich über Wärmepumpen wissen müssen.
Nach den Ausblicken in die Welt der Zukunftsvisionen, richten wir jetzt unser Augenmerk auf die konkreten Fragen der Gegenwart. Was müssen Sie wirklich über Wärmepumpen wissen? In den folgenden Abschnitten klären wir Sie über wichtige Aspekte wie Inverter-Wärmepumpen, Dichtigkeitskontrollen und die Funktion der "Kühlung" durch Wärmepumpen auf. Und vielleicht räumen wir sogar mit dem einen oder anderen Mythos auf.
Inverter Wärmepumpen
Eines muss man den Inverter-Wärmepumpen lassen: Sie sind die Hipster unter den Heizsystemen. Jung, cool und hoch effizient – so präsentieren sie sich jedenfalls. Doch lassen Sie sich nicht allein von dieser glänzenden Fassade verführen.
Ein Augenzwinkernder, aber Kritischer Blick auf Inverter-Technologie. Die Studie aus dem Jahr 2015 mag zwar schon einige Jahre auf dem Buckel haben – so wie ein guter Wein oder ein Vintage-Automobil. Aber lassen Sie uns ehrlich sein: Die Studie wird in absehbarer Zeit älter sein als die meisten Inverter-Verdichter. Sie hat herausgefunden, dass lediglich 27% der Inverter-Wärmepumpen im Feldtest die angepriesenen COP-Werte (Coefficient of Performance) auch tatsächlich erreichen konnten. Dies ist eine ernsthafte Mahnung, die Leistungszahlen auf den Hochglanzbroschüren vieler Mitbewerber mit Vorsicht zu geniessen.
Im Hinblick auf die Langlebigkeit wird es unabhängig der Studie interessant. Ein Inverter-Verdichter läuft im Durchschnitt bis zu dreimal mehr pro Jahr als ein herkömmlicher Verdichter. Das hat Konsequenzen für seine Lebensdauer. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 30'000 Betriebsstunden wird vielen dieser Systeme bereits vor ihrem zehnten Geburtstag die Puste ausgehen.
Deshalb unser professioneller Rat an Sie: Wenn Sie sich für eine Inverter-Wärmepumpe entscheiden, bestehen Sie auf eine Garantie von mindestens zehn Jahren für sowohl den Verdichter als auch den Inverter selbst. Denn wie das Sprichwort so treffend sagt: Vertrauen ist gut, Garantie ist besser!
Meldepflicht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe, die mehr als 3 kg Kältemittel beinhaltet, bestimmte Meldepflichten bestehen. Diese Meldepflichten sind nicht nur eine nette Formalität, sondern eine gesetzliche Anforderung, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) verlangt wird.
Als Inhaber der Wärmepumpe obliegt Ihnen die Pflicht, die Anlage innerhalb von drei Monaten nach der Inbetriebnahme beim BAFU anzumelden. Zur Unterstützung liefern wir Ihnen bei der Inbetriebnahme sowohl eine Vignette als auch eine ausführliche Anleitung mit allen erforderlichen technischen Angaben. Damit können Sie die Anmeldung selbstständig durchführen. Sollten Sie unsere Unterstützung wünschen, berechnen wir für diesen Service eine Pauschale von CHF 80.-
Es ist wichtig zu verstehen, dass bei Nichtbeachtung der Meldepflicht keine proaktiven Kontrollen Ihrerseits erfolgen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen liegt somit vollständig bei Ihnen. Wir raten daher, die Meldepflicht ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln.
Anleitung Anmeldung
Dichtigkeitskontrollen
Wir möchten Klarheit über ein Thema schaffen, das in der Branche oft für Verwirrung sorgt: die Dichtigkeitskontrollen bei Wärmepumpen. Sie haben vielleicht gehört oder gelesen, dass regelmässige Dichtigkeitskontrollen ein Muss seien. Lassen Sie uns diesen Mythos entlarven: Gesetzlich vorgeschrieben sind solche Kontrollen nicht in regelmässigen Abständen, sondern lediglich dann, wenn am Kältesystem der Anlage gearbeitet wird.
Das Wortlaut der Vorschrift lautet "es sollte", und das ist weit entfernt von einem kategorischen "Muss". Einige unserer Mitbewerber interpretieren dieses "sollte" jedoch als Möglichkeit, den Anlagenbesitzern Sorgen zu machen und sie zur Kontrolle zu drängen. Ehrlich gesagt, profitieren insbesondere grosse Service-Organisationen davon, weil sie so auch in den Sommermonaten für ausreichende Auslastung sorgen können. Aber dies entspricht nicht der wahren Intention der gesetzlichen Vorgaben.
Kurz gesagt: Wenn bei Ihrer Anlage ein Eingriff stattfindet und das Kältesystem geöffnet wird, dann ist eine Dichtigkeitskontrolle unbedingt notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. In allen anderen Fällen ist eine proaktive Kontrolle nicht erforderlich.
Kühlfunktion der Wärmepumpen
Manch einer fragt sich: "Können die Wärmepumpen von Striega-Therm auch kühlen?" Die Antwort ist technisch gesehen ja, aber lassen Sie uns kurz innehalten und die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.
Unsere Luft-Wasser-Wärmepumpen verfügen über ein 4-Wege-Umkehrventil, das die Möglichkeit bietet, den Prozess umzukehren – sprich, zu kühlen. Bevor Sie jedoch die Champagnerkorken knallen lassen, ein paar Überlegungen. Die Herausforderung beginnt bereits bei der Wahl des Abgabesystems, also Ihrer Heizung. Radiatoren eignen sich hierfür leider nicht, es sei denn, Sie möchten Ihre eigenen vier Wände in eine Tropfsteinhöhle verwandeln. Bodenheizungen könnten theoretisch funktionieren, doch Achtung: Wenn der Boden zu kalt wird, drohen Schimmelbildung und Schäden am Bodenbelag. Und sind kalte Böden wirklich das, was Sie wollen, vor allem wenn kleine Kinder auf dem Boden spielen?
Ein weiteres Manko ist die ungleiche Temperaturverteilung im Raum. Bei Heizungen ist es genial, dass Wärme aufsteigt. Beim Kühlen ist das eher kontraproduktiv – kalte Füsse und heisser Kopf sind die Folge.
Fazit: Wir unterscheiden bei der "Kühlung" zwischen aktivem und passivem Modus. Aktive Kühlung (Verdichter läuft) bieten wir aus den oben genannten Gründen nicht an. Passive Kühlung (nur Glykol zirkuliert) ist eine Option bei Sole-Wasser Wärmepumpen, doch wir raten dazu nur in besonderen Fällen.
Unser Tipp: Wenn in einigen Räumen im Sommer die Temperaturen steigen, wäre vielleicht eine Klimaanlage die bessere Wahl. Sie kostet zwar mehr, aber sie liefert auch das, was sie verspricht: echte Kühlung.
Kältemittel
Das Thema Kältemittel, in unserem Falle R407C, wirft viele Fragen auf, und das nicht nur bei uns. Es gibt eine ständige Debatte um die Umweltauswirkungen von Kältemitteln, aber bisher gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen, die uns daran hindern, R407C in unseren Wärmepumpen zu verwenden.
Früher konzentrierten sich Verordnungen hauptsächlich auf das Ozonabbau-Potenzial (ODP) von Kältemitteln. Heutzutage ist der Fokus eher auf das Erderwärmungspotenzial (GWP). Mit der EU F-Gase-Verordnung gibt es nun konkrete Ziele, die Emissionen bis 2030 erheblich zu reduzieren. In der Schweiz schauen wir zwar oft in Richtung EU, setzen aber Regelungen nur um, wenn sie sinnvoll sind und sichere Alternativen existieren.
Die Kältemittel-Alternativen von heute sind oft brennbar, explosiv und manchmal sogar als unsicher eingestuft worden. Da fragt man sich, wer sich hier eigentlich in die Luft sprengen will! Und wer trägt die Verantwortung? Überraschung: Der Anlagebetreiber. Klingt wie ein Superdeal, oder?
Aber im Ernst, solange es keinen klaren Fahrplan gibt und keine sicheren, umweltfreundlichen Alternativen zur Verfügung stehen, bleiben wir bei unseren bewährten Lösungen. Denn am Ende des Tages geht es darum, zuverlässige und sichere Wärmepumpen anzubieten, die ihren Job erledigen: Heizen und Warmwasser bereitstellen, und das hoffentlich für die nächsten 30 Jahre.
Es kursieren immer wieder Gerüchte, dass das Kältemittel R407C bald verboten sein wird. Lassen wir uns hier von der Faktenlage leiten: Für Anlagen in unserer Grössenordnung gibt es aktuell keine geplanten Verbote für den Einsatz von R407C. Also keine Panik, liebe Kunden! Wir bleiben stets am Ball und informieren Sie, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sollten.
Photovoltaik
Ihr habt also eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und produziert nun eigenen Strom. Das ist eine tolle Sache! Aber bevor Sie denken, dass Sie diesen selbst erzeugten Strom einfach für die Wärmepumpe verwenden können, sollten wir einen Realitätscheck machen.
Erstmal zur Wärme: Haben Sie mal beobachtet, wie warm es in Wohnräumen wird, wenn die Sonne durch die Fenster scheint? In vielen Fällen ist das Sonnenlicht schon Wärme genug. Ihre Wärmepumpe hat also wahrscheinlich ohnehin gerade Pause, wenn die PV-Anlage auf Hochtouren läuft.
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler lassen sich mittlerweile problemlos in ein Smart-Grid einbinden. Aber eine Wärmepumpe ist keine Waschmaschine. Die Waschmaschine füllen Sie morgens, gehen zur Arbeit und wenn Sie zurückkommen, ist die Wäsche sauber. Bei der Wärmepumpe sieht das anders aus. Sie läuft, wenn sie laufen muss, gemäß Heizkurve und Speichertemperatur.
Nun zu einem wichtigen Punkt: Ja, wir bieten Smart-Grid-fähige Regler-Upgrades. Aber beachten Sie, dass unsere großzügige Garantie- und Kulanzregelung dann nicht mehr in Jahren, sondern in Betriebsstunden gemessen wird. Wir sind führend in Garantie und Kulanz, aber nicht, wenn die Anlage unnötig belastet wird, weil es gerade im Trend liegt.
Und noch etwas, das uns auffällt: Viele Besitzer von PV-Anlagen, die staatliche Fördermittel erhalten haben, sind nicht bereit, Strom zurück Zuspeisen. Die Begründung? Die Tarife seien zu niedrig. Noch erstaunlicher ist, dass der Stromverbrauch nach der Installation einer PV-Anlage häufig sogar steigt. Das ist sicher nicht im Sinne der Erfinder von Förderprogrammen und schon gar nicht deren Ziel.
Unser Vorschlag ist daher, den Gedanken, PV-Anlage und Wärmepumpe zu koppeln, erst einmal zu parken. In den nächsten Jahren werden Batteriespeicher bezahlbarer. Bis dahin empfehlen wir alternative Lösungen, wie etwa spezielle PV-Elektroheizeinsätze, die an Ihre Anlage angepasst werden können.
Denken Sie also daran: Eine Wärmepumpe ist kein Haushaltsgerät, das einfach nur dann eingeschaltet wird, wenn die Sonne scheint. Sie hat ihre eigenen Anforderungen und Bedürfnisse.
Auswahlhilfe PV Heizeinsätze