Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieferung

  1. Der Lieferant gewährt auf alle gelieferten Anlagenteile sowie auf die entsprechenden Leistungsdaten eine Garantie von 5 Jahren, beginnend ab Inbetriebnahmedatum. Der Endkunde hat die Möglichkeit, vor Ablauf der 5 Jahre durch einen Garantieverlängerung inkl. Service-Check, die Garantiezeit um weitere 2 Jahre zu verlängern. Von der Garantie ausgeschlossen ist die Dichtheitskontrolle der AWS 20, AWST 32 und AWST 36 sowie die WPSM Nachkontrolle, welche bei Fördergeldzusprachen vorgeschrieben ist.
  2. Eine Garantie auf die gebäudespezifische Heizleistung (Leistungsbedarf für Transmission und Lüftung) kann durch Aufnahmen und Berechnungen des Lieferanten abgegeben werden.
  3. Angebote sind  90 Tage gültig, ausgenommen sind Anpassungen des Rohstoffpreiszuschlages (Tagesaktuell bei Auftragserteilung)
  4. Striega-Therm Wärmepumpen werden ausschliesslich über Fachfirmen (Heizung/Sanitär/Elektro- Installateure) verkauft, welche auch für die Haustechnikinstallationen im Gebäude zuständig sind.
  5. Bei der Auftragserteilung werden Liefer- und Montagetermine, sowie alle Einbaudetails in Zusammenarbeit mit dem Besteller abgeklärt und durch den Lieferanten in einer Auftragsbestätigung festgehalten.
  6. Ein allfälliges Baugesuch ist Sache des Bestellers, wobei alle technischen Angaben zur Wärmepumpe und deren Auslegung beim Lieferanten erhältlich sind. Das Bewilligungsgesuch für die Wärmepumpe beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU-Gesuch) wird durch die Striega-Therm AG eingeholt.
  7. Für Norm-Anlagen (Systemvarianten 2.0, 3.0, 3.1, 6.1, 7.1, 8.1) werden hydraulische Prinzipschemas vom Lieferanten mitgeliefert. Das Elektroschema wird bei der Montage abgegeben.
  8. Die Lieferung sämtlicher Anlageteile ist franko Baustelle.

Montage/Inbetriebnahme

  1. Die Montage der im Auftrag enthaltenen Anlageteile wird durch Spezialisten des Lieferanten im Bauobjekt in einem Arbeitsgang montiert und kälteseitig gefüllt. Den genauen Montagezeitpunkt bestimmt der Besteller, in Abstimmung mit dem Lieferanten. Zusätzliche Arbeitsgänge werden verrechnet.
  2. Mehrlängen von Splitleitungen wegen Umdisposition der Apparatestandorte während der Ausführungsphase, werden ebenfalls verrechnet.
  3. Die Inbetriebnahme erfolgt in einem separaten Arbeitsgang durch den Lieferanten. Die Inbetriebnahme enthält auch eine allgemeine Systemkontrolle und eine ausführliche Instruktion.

Preise/Konditionen

  1. Die in der Offerte enthaltenen Preise sind Endverbraucherpreise und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Offert Preise sind während der Angebotsgültigkeit verbindlich.
  2. Als Zahlungsziel gelten 30 Tage netto. Ab der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung und Montage der Wärmepumpenanlage.
  4. Die in der Preisliste enthaltenen Preise können jederzeit angepasst werden. Preisaufschläge werden jedoch in der Regel 3 Monate im voraus angekündigt.
  5. Wo nichts anderes vermerkt ist, sind unsere Angebote inkl. des Rohstoffpreisentwicklungs-Zuschlages 3 Monate ab Ausstellung verbindlich.
  6. Bedingt durch die SARS-CoV-2-Pandemie haben alle Arten von Metallen und weitere Komponenten extreme und schwer abschätzbare Preissteigerungen entwickelt. Die Preiserhöhung einzelner Zulieferanten betragen bis zu 35%. Im Sinne einer einfachen Handhabung fassen wir die aktuellen Auf- und Abschläge in einem Zuschlag Rohstoffpreisentwicklung über das ganze Angebot zusammen. Der aktuelle Zuschlag betrifft momenten 8% (Stand 2.8.2021). Mit dieser pauschalen Lösung können wir vermeiden, die Einzelpreise laufend zu überarbeiten. 

Sonstige Angaben

  1. Technische Zeichnungen/Skizzen und Unterlagen welche sich auf Striega-Therm Produkte beziehen, sind und bleiben Eigentum des Lieferanten. Die Weitergabe oder anderweitige Verwendung ist nicht gestattet.
  2. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, unsachgemässe Anlageprojektierung und Heizungsanlagen welche nicht dem Stand der Technik entsprechen.
  3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes.
  4. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab 2. August 2021 und ersetzen alle bisherigen Dokumente.

Rothrist, 13.10.2022

 

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4852 Rothrist

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